Ausbildungsgebühren am IVT
Allgemeine Regelungen
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Ausbildungsgebühren am IVT zu regulieren.
Beide Varianten spiegeln unser Verständnis von einer inhaltlich und spürbar praxisorientierten Psychotherapieausbildung wider, die den Ausbildungsteilnehmenden nicht durch fortwährende organisatorische und finanzielle Erwägungen hemmt.
1. Die Flexvariante:
- Es werden keine Ausbildungsgebühren an das Ausbildungsinstitut gezahlt. Die vertraglich angebotenen Ausbildungsleistungen entsprechen einem Wert von 30.000,00 Euro, die mit der Vergütung in Höhe von 45% (Krankenkasseneinnahmen) verrechnet werden.
- Zusätzliche anteilige Auszahlung der über die Verrechnung hinaus erzielten Krankenkasseneinnahmen in Höhe von 45%.
Das Ausbildungsinstitut bietet im Rahmen der über drei Jahre andauernden theoretischen Ausbildung 600 Stunden Theorieseminare, 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung, 50 Stunden Einzelsupervision und 100 Stunden Gruppensupervision an. Außerdem übernimmt das Ausbildungsinstitut die notwendigen Organisations- und Verwaltungsarbeiten.
Über die vorstehend geschilderten Leistungen hinaus räumt das Ausbildungsinstitut dem Ausbildungsteilnehmer die Möglichkeit ein, folgende Leistungen zusätzlich in Anspruch zu nehmen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt:
- bis zu 30 weitere Stunden Einzelsupervision oder Gruppensupervision
- bis zu 10 Korrekturstunden von Prüfungsfällen
- Nachholung von bis zu 250 Theoriestunden
- Nachholung von bis zu 34 Selbsterfahrungsstunden
- kostenfreie Ausstellung von Bescheinigungen zu den Zulassungsvoraussetzungen, Anerkennung Kooperationskliniken, Jahresbescheinigungen Finanzamt sowie sonstige Bescheinigungen (Bafög, Kita, Bildungsurlaub, usw.).
- Entfall von Semestergebühren
- Übernahme der hälftigen Prüfungsgebühr
Unter Berücksichtigung der angebotenen Zusatzleistungen, liegt der Gesamtwert der Ausbildungsleistungen deutlich über 30.000,00 Euro.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung behandelt der Ausbildungsteilnehmer in der Institutsambulanz des Ausbildungsinstitutes Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von der Vergütung, die das Ausbildungsinstitut von den Krankenkassen für die von dem Ausbildungsteilnehmer im Rahmen der praktischen Ausbildung erbrachten psychotherapeutischen Leistungen erhält, zahlt das Ausbildungsinstitut 45 % im Abschluss an die Verrechnung der gestundeten Ausbildungsgebühren an den Ausbildungsteilnehmer aus.
2. Die Basisvariante:
- 24.000,00 Euro Ausbildungsgebühren
- Auszahlung in Höhe von 45% der Krankenkasseneinnahmen
Das Ausbildungsinstitut bietet im Rahmen der über drei Jahre andauernden theoretischen Ausbildung 600 Stunden Theorieseminare, 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung, 50 Stunden Einzelsupervision und 100 Stunden Gruppensupervision an. Außerdem übernimmt das Ausbildungsinstitut verschiedene Organisations- und Verwaltungsarbeiten.
Sofern der Ausbildungsteilnehmer zusätzliche Ausbildungsleistungen in Anspruch nimmt, sind diese Leistungen zusätzlich zu der vereinbarten Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Die Ausbildungsgebühren werden in den ersten 35 Ausbildungsmonaten mit 670,00 € monatlich und im 36. Monat mit einer Schlussrate von 550,00 € beglichen.
Dauert die Ausbildung länger als 4 Jahre, ist mit Beginn des 5. Ausbildungsjahres für den dann entstehenden Verwaltungsaufwand eine Semestergebühr in Höhe von 500,00 € je Halbjahr zu zahlen.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung behandelt der Ausbildungsteilnehmer in der Institutsambulanz des Ausbildungsinstitutes Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von der Vergütung, die das Ausbildungsinstitut von den Krankenkassen für die von dem Ausbildungsteilnehmer im Rahmen der praktischen Ausbildung erbrachten psychotherapeutischen Leistungen erhält, zahlt das Ausbildungsinstitut 45 % an den Ausbildungsteilnehmer aus.
Beide Gebührenvarianten orientieren sich an einer solidarischen Verteilung von Aufwand und Nutzen unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen eines jeden Teilnehmers.
Für Fragen steht Ihnen gern unser Kfm. Geschäftsführer Dr. Dirk Barchmann zur Verfügung.
Förderungsmöglichkeiten
Die Vollzeitausbildung (3 Jahre) zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie zur Psychologischen Psychotherapeutin/zum Psychologischen Psychotherapeuten ist BAföG-fähig.
Darüber hinaus bietet das Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit für die gezielte finanzielle Unterstützung der Ausbildung an.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungskredit.de.
Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung besteht in Form eines Ausbildungsdarlehens durch die Deutsche Ärzte Finanz in Verbindung mit der Deutschen Apotheker und Ärztebank (APO). Dieses Darlehen ist speziell auf die Ausbildung zum Psychotherapeuten zugeschnitten.
Für Anfragen rund um die Ausbildungsförderung wenden Sie sich bitte an den Kfm. Geschäftsführer Dr. Dirk Barchmann.