Ärztliche Weiterbildung in Psychotherapie – spezieller Psychotherapieteil, Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie
Das Institut für Verhaltenstherapie ist durch das zuständige Landesministerium als ärztliche Weiterbildungsstätte anerkannt. Von Seiten der Ärztekammer liegt die Berechtigung zur Weiterbildung im Rahmen der Psychotherapie vor.
Die Weiterbildungsangebote beziehen sich auf den Psychotherapieteil folgender Facharztweiterbildungen:
- Fachärztin und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztin und Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärztin und Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychotherapie – fachgebunden – (bisher Zusatzbezeichnung Psychotherapie)
- Psychosomatische Grundversorgung im Rahmen der Weiterbildung „Innere Medizin“, „Allgemeinmedizin“ und „Gynäkologie“
Die inhaltliche Gestaltung folgt der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.
Jeder Weiterbildungsteilnehmer hat sich an der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer auszurichten, die zwischen den Ländern in Einzelpunkten voneinander abweichen können.
Über die absolvierten Weiterbildungsinhalte in Verhaltenstherapie, den Entspannungsverfahren und der IFA wird ein Gesamtzertifikat verliehen.
Inhalt | FA PP / FA Psychosom. Medizin | FA KJP-p | Psychotherapie -fachgebunden- |
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Theorie | 120 Stunden | 120 Stunden | 120 Stunden |
Selbsterfahrung | 150 Stunden | 150 Stunden | 100 Stunden |
Behandlungen unter Supervision | 240 Stunden psychiatrische Krankheitsbilder | 240 Stunden psychiatrische Krankheitsbilder | 120 Stunden mind. drei abgeschlossene Fälle |
Entspannungsverfahren | 32 Stunden AT / PMR | 32 Stunden AT / PMR | 32 Stunden AT / PMR |
IFA | 70 Stunden | 70 Stunden | 30 Stunden |
Die Weiterbildungsordungen der Landesärztekammern können Sie auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer nachlesen.