Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!
Gibt es die Möglichkeit vor einer Bewerbung ihr Institut kennenzulernen?
Ja, es gibt regelmäßig Informationsabende in den verschiedensten Städten. Darüber hinaus gibt es natürlich auch die Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner des Institutes.
Was genau, kann ich mir unter einem Motivationsseminar vorstellen?
Vor einem möglichen Ausbildungsbeginn möchten wir Sie gern persönlich kennenlernen. Auf der anderen Seite sollen auch Sie, als Bewerberin oder Bewerber, die Möglichkeit haben, das Institut kennen zu lernen. Aus diesem Grund führen wir das Motivations- oder Einführungsseminar durch. In dieser Veranstaltung erhalten Sie ausführliche Informationen über die Ausbildungsorganisation im Allgemeinen bzw. speziell am IVT. Sie sollen dabei die künftige Gruppe kennenlernen, die Atmosphäre des gemeinsamen Arbeitens auf einer selbsterfahrungsorientierten Ebene erleben, mögliche offene Fragen besprechen und mit uns die Frage beantworten, ob es eine gute Idee ist, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden. Wir laden grundsätzlich für dieses Seminar nur so viele Bewerberinnen und Bewerber ein, wie auch freie Plätze im Ausbildungskurs zur Verfügung stehen.
Gibt es eine Zwischenprüfung?
Nein, denn eine Zwischenprüfung ist nicht in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgesehen.
Wann ist eine Bewerbung bzw. ein Beginn der Ausbildung an ihrem Institut möglich?
Eine Bewerbung an das Institut ist fortlaufend (ganzjährig) möglich und damit auch ein flexibler Ausbildungsbeginn (nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen). Bewerbungen können auch schon vor dem Vorliegen eines Hochschulabschlusses eingereicht werden.
Es gibt einen Entwurf für ein neues Psychotherapeutengesetz. Kann ich meine Ausbildung nach den aktuellen Bedingungen jetzt noch beginnen?
Ja natürlich. Noch handelt es sich um einen Entwurf eines neuen Gesetzes. Wenn das neue Gesetz verabschiedet werden sollte, wird es eine lange Übergangsfrist geben, d.h. Sie können Ihre Ausbildung PP oder KJP innerhalb von 12 Jahren nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Abschluss (Approbation) bringen.
Wenn es ein neues Psychotherapeutengesetz geben wird: Ist mein „alter“ Psychotherapieabschluss einem „neuen“ gleichgestellt?
Ja, im Gesetzesentwurf ist geregelt, dass für beide Abschlüsse die gleichen Rechte und Pflichten bestehen und die Approbation nach „alter“ Ausbildungsform wirksam bleibt.
Wie ist die Ausbildung zeitlich geregelt?
Die durchschnittliche Ausbildungsdauer beträgt bei unseren Teilnehmenden in der “Vollzeitausbildung” circa 4 Jahre. Wir unterstützen Ihre jeweilige Zeitplanung individuell, unabhängig davon ob Sie als “Schnellläufer” zügig auf dem Arbeitsmarkt tätig sein möchten oder die Ausbildung aus persönlichen Gründen über einen längeren Zeitraum berufsbegleitend durchführen wollen.
Wie viele Ausbildungsteilnehmende hat ein Ausbildungskurs bei Ihnen?
Unsere Ausbildungskurse finden in geschlossenen Gruppen statt, die nach den jeweiligen Ausbildungsrichtungen unterteilt sind (PP, KJP, Ärztinnen und Ärzte). Die Anzahl der Teilnehmenden variiert dabei üblicherweise zwischen 10 und 18 Personen.
Wo finden die Theorieveranstaltungen der Ausbildung statt?
Der Theorieunterricht für PP und KJP wird an unseren regionalen Standorten in Rostock, Berlin, Potsdam, Lübben (Spreewald), Leibsch (Spreewald), Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena und Erfurt angeboten.
Wann finden die Theorieveranstaltungen der Ausbildung statt?
Unterschieden wird in „Kompaktseminare“ und „Wochenendseminare“.
Die Kompaktseminare finden insgesamt 19-mal kompakt (üblicherweise verteilt auf die ersten drei Ausbildungsjahre) in Potsdam, Leibsch (Spreewald) oder Lübben (Spreewald) von Mittwochabend bis Samstagabend bzw. Sonntagmittag statt.
Die Wochenendveranstaltungen hingegen werden ganztags insgesamt 30-mal (üblicherweise verteilt auf die ersten drei Ausbildungsjahre) in Rostock und Berlin jeweils Samstag und Sonntag und in Leipzig, Chemnitz, Dresden, Magdeburg und Erfurt jeweils am Freitag und Samstag angeboten.
… und wenn ich an einer Theorieveranstaltung nicht teilnehmen kann?
… dann holen Sie die versäumte Veranstaltung nach, entweder im Folgekurs des jeweiligen Standortes oder an einem anderen Standort des Institutes.
Was ist der IVT- Kompass?
Eine persönliche Plattform auf unserer Homepage, die ausschließlich den IVT-Beteiligten zur Verfügung steht. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihre Seminarunterlagen bereits im Vorfeld herunterzuladen und bei Fragen über unser individuelles IVT-Forum Kontakt mit unseren Dozentinnen und Dozenten aufzunehmen. Darüber hinaus können Sie Ihre Veranstaltungstermine und Seminarthemen einsehen und eigenständig Ihre persönlichen Daten ändern.
Kann die Praktische Tätigkeit in einer Einrichtung absolviert werden, die bisher noch kein Kooperationspartner des Institutes ist?
Ja, die Neuaufnahme von Kooperationspartnern ist grundsätzlich möglich. Hierfür wird vor Beginn der Praktischen Tätigkeit ein Kooperationsvertrag zwischen dem IVT und der entsprechenden Einrichtung geschlossen, der vom jeweiligen Landes- und Prüfungsamt anerkannt werden muss.
Was bedeutet eigentlich: „ Die Praktische Ausbildung, also die Patientenbehandlung unter Supervision, findet in den Lehrpraxen des Institutes statt“?
Die Praktische Ausbildung ist am IVT dezentral über alle sechs östlichen Bundesländer organisiert. Bei den Lehrpraxen handelt es sich dabei vorrangig um eingearbeitete Praxen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit eigenem KV-Sitz, die seit vielen Jahren ambulant verhaltenstherapeutisch tätig sind und gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Der Lehrpraxisleitende und Supervisor führt also auch seine eigenen Therapien am Lehrpraxisstandort durch, ein „ über die Schulter schauen“ ist also nicht nur möglich, es ist sogar erwünscht. Damit erhalten die Ausbildungsteilnehmende einen hervorragenden Einblick in den Praxisalltag der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, der weit über die inhaltliche Abstimmung und die Supervision hinausgeht (z.B. Abrechnung, Datenschutz, Aktenführung, Patientenverwaltung). Bitte schauen Sie auf unsere Homepage – eine unserer zahlreichen Lehrpraxen befindet sich bestimmt auch in Ihrer Nähe!
Wie und Wo findet die Selbsterfahrung statt?
Die Selbsterfahrung ist ein besonderer Ausbildungsbestandteil, der in geschlossenen Gruppen absolviert wird. Die Selbsterfahrung findet in drei Blockseminaren (Mittwochabend-Sonntagmittag) zu speziellen Themen in unserer Seminarstätte in Leibsch (Spreewald) statt.
Welche Zusatzqualifikationen bieten Sie an?
An verschiedenen Standorten bieten wir regelmäßig Zusatzqualifikationen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Gruppenpsychotherapie an. Ebenso bieten wir Fortbildungen in Entspannung und Hypnose an.
Angenommen ich absolviere meine Ausbildung in Leipzig, ist meine zukünftige Approbation dann auch nur in Sachsen gültig?
Nein, egal an welchem Standort Sie die Ausbildung bei uns absolvieren, Ihre Approbation (also die staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufes der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten) ist bundesweit gültig.
Ist ein Institutswechsel innerhalb der fünf „neuen“ Bundesländer und Berlin möglich?
Unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen ist ein Institutswechsel innerhalb der IVT-Regionalinstitute möglich, da alle Ausbildungsregelungen in den Regionalinstituten vergleichbar sind. Es entstehen für Sie keine Zusatzgebühren.
Von den 150 Supervisionsstunden müssen mindestens 50 als Einzelsupervision absolviert werden. Wie ist das am IVT geregelt?
Selbstverständlich beträgt der Anteil der Einzelsupervisionsstunden die gesetzliche Mindestzahl (50). Üblicherweise ist dieser Anteil jedoch höher. Hierbei werden stets die persönliche Ausbildungssituation sowie die einzelnen Behandlungsfälle in Absprache mit Ihrer Supervisorin oder Ihrem Supervisor berücksichtigt.
Wie komme ich an meine Supervisorinnen und Supervisoren?
Sie müssen nicht auf die Suche gehen. Es stehen Ihnen ausreichend Supervisorinnen und Supervisoren an den verschiedensten Standorten zur Verfügung.
Welche Behandlungsstunden werden eigentlich auf meine 600 Behandlungsstunden in der Lehrpraxis angerechnet?
Angerechnet werden Probatorik und die Therapiestunden. Für die Anrechnung der Probatorik ist es unerheblich, ob es zu einer Therapie kommt oder die Behandlung nach der Probatorik beendet wird.
Wie ist die aktuelle Arbeitsmarktsituation für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Das kommt immer darauf an… Grundsätzlich kann aber derzeit von einer guten Arbeitsmarktlage ausgegangen werden. In der Regel erhalten Sie mit einer Tätigkeit nach Approbation ein lukratives Einkommen am Arbeitsmarkt.
Bin ich während der Praktischen Ausbildung haftpflichtversichert?
Ja, wenn Sie die Praktische Ausbildung in einer unserer Lehrpraxen absolvieren, sind Sie automatisch haftpflichtversichert. Der gesonderte Abschluss einer selbstständigen Berufshaftpflichtversicherung ist natürlich trotzdem möglich, aber nicht notwendig.
Bin ich am IVT eigentlich auch unfallversichert ("Wegeunfall", "Arbeitsunfall")?
Grundsätzlich ja, denn neben einer möglichen gesetzlichen Unfallversicherung besteht von Seiten des Institutes eine eigenständig abgeschlossene Gruppen-Unfallversicherung, die Sie entsprechend absichern soll.
… und warum Ihr Institut?
Unser Angebot an Sie:
- fast 30 Jahre Ausbildungserfahrung
- Praxisorientiert mit integrativem Therapieansatz
- Individueller Ausbildungsbeginn
- Theorieausbildung und Selbsterfahrung in geschlossenen Gruppen
- Praktische Ausbildung in den Lehrpraxen (persönlicher Praxisalltag) und Supervision „vor Ort“
- Supervision unabhängig vom Verhältnis von Einzel- und Gruppensupervision
- Pauschalgebühr, unabhängig von Ausbildungsstandort- und Ausbildungsdauer
- planbar, transparent, inklusive aller Verwaltungsgebühren