PP KJP

Verfahrensorientierte Weiterbildung in Verhaltenstherapie und Systemischer Therapie für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche

Die Bereichsweiterbildung umfasst den Erwerb von Fachkenntnissen und Handlungskompetenzen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, Entwicklungs- und Funktionsstörungen, zur Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit den Mitteln der entsprechenden Richtlinienverfahren (Weiterbildungsordnung PP/KJP ).

Weiterbildung im Zweitverfahren nach den OPK Richtlinien

Sie sind nach dem “alten System” approbiert? Als PP oder KJP können Sie Ihr therapeutisches Spektrum erweitern. Das IVT bietet Ihnen eine strukturierte, berufsbegleitende Weiterbildung zum Erwerb einer weiteren Fachkunde nach den Vorgaben der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK).

Struktur & Ablauf

Die Weiterbildung kann berufsbegleitend stattfinden:

  • Theorie: mindestens 240 Stunden, 
  • Behandlungsstunden unter Supervision : 280 Stunden- Durchführung eigener Behandlungsfälle im neuen Verfahren in einer Weiterbildungsstätte/ Institutsambulanz des IVT.
  • Selbsterfahrung: 80 Stunden

Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss aller Bausteine erhalten Sie das IVT-Abschlusszertifikat. Damit beantragen Sie die Anerkennung der Zusatzbezeichnung bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK).

Aktuelle Kurse

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Weiterbildung
/
PPKJP
Zusatzfachkunde Systemische Therapie (ST)

Termine

derzeit in Planung für ab 2027

Inhalt

Fokus auf den beziehungs- und mehrpersonenzentrierten Ansatz, die Arbeit mit Systemressourcen, Paaren und Familien. Das Angebot richtet sich derzeit nur an PPs, die bereits ein anderes Richtlinienverfahren haben.

  • mindestens 240 Stunden Theorie
  • 280 Behandlungsstunden unter Supervision
  • 80 Stunden Selbsterfahrung
Weiterbildung
/
PPKJP
Zusatzfachkunde Verhaltenstherapie (VT)

Termine

derzeit in Planung für ab 2027

Inhalt

Fokus auf evidenzbasierte, lösungsorientierte Interventionen, Verhaltensanalysen und moderne Methoden der „Dritten Welle“. Das Angebot richtet sich an PPs und KJPs, die bereits ein anderes Richtlinienverfahren haben.

  • mindestens 240 Stunden Theorie
  • 280 Behandlungsstunden unter Supervision
  • 80 Stunden Selbsterfahrung